Prüfungsrichtlinien


WICHTIG:

Bitte für jede Prüfung eine Nennung (Download) „leserlich“ ausfüllen, mit Telefonnummer versehen und mit der Kopie des Einzahlungsscheins vor Nennschluss an den jeweiligen Prüfungsleiter per Post oder E-Mail senden. Für die Anlagenprüfung ist zusätzlich auch noch eine Kopie des Abstammungsnachweises mitzuschicken.

Für alle jagdlichen Prüfungen ist eine gültige Jagdkarte Voraussetzung.

Ab sofort muss für die Teilnahme an Prüfungen eine ÖHZB-Nummer vorliegen.

Kupierte Hunde dürfen nur dann antreten, wenn ein entsprechendes ärztliches Attest vorgelegt wird.

Für die VGP ist der Formwert auf der Nennung einzutragen. Ohne Formwert gibt es keine Voraussetzung für den Österreichischen Jagdhundeprüfungssieger.

Wenn bis zum Nennschluss keine Einzahlung erfolgt ist, wird die Nennung nicht angenommen. Nenngeld ist Reuegeld!

 

ACHTUNG: Hunde zeitgerecht gegen Tollwut impfen, da sie ohne Impfung nicht zu den Prüfungen antreten dürfen!

 

Nenngeld bitte ausschließlich auf folgendes Konto überweisen:
Volksbank GHB – Kärnten eGen, BLZ 42130, Konto Nr. 30079590003
IBAN: AT36 4213 0300 7959 0003                 BIC: VBOEATWWKLA

 

 

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