Nachweis auf der natürlichen Wundfährte von Schalenwild


Seit 01.09.2007 gibt es den „Nachweis auf der natürlichen Wundfährte“ (erstellt vom ÖJGV in der Prüfungsordnung für Einzelleistungen).

Der eingesetzte Jagdhund muss ein Mindestalter von 18 Monaten haben, sowie den Jagdgebrauchshundegruppen Vorstehhunde (FCI 7), Erdhunde (FCI 3 und 4) oder Stöber- und Apportierhunde (FCI 8) angehören.

Beim Bestehen der Prüfung wird dies im Abstammungsnachweis und im Österreichischen Leistungsbuch für Jagdhunde (ÖLBJ) unter dem Leistungszeichen „SwN“ mit der vergebenen UZ eingetragen. Eine mehrfache Eintragung ist möglich.

Hundeführer, die sich dieser Prüfung unterziehen wollen, nehmen vorher mit einem oder zwei Leistungsrichtern in ihrer näheren Umgebung Kontakt auf.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

natürliche Wundfährte

 

 

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